Schaumlöscher: Schaumfeuerlöscher verursachen kaum Verschmutzungen und sind überaus leistungsstark. Sie sind für die Brandklassen A und B (feste und flüssige bzw. flüssigwerdende Stoffe zugelassen. Diese Feuerlöscher sind teilweise auch in frost-sicherer Ausführung erhältlich. Einsatzbereiche: Wohnbereiche aller Art, Büros, Hotels & Pensionen, ...
Pulverlöscher: Pulverfeuerlöscher zeichnen sich besonders durch ihre hohe Löschkraft aus. Durch den die entstehende Verschmutzung durch das Löscherpulver sind diese aber nicht für Wohn- oder Bürobereiche geeignet. Einsatzbereiche: Außenbereich, (Tief-)Garagen, Parkhäuser, Fahrzeuge, Indurstriebetriebe, Gefahrenstofflager,...
CO2-Löscher: Kohlendioxid (CO2) ist ein rückstandsfreies Löschmittel, das nicht elektrisch leitfähig ist. GLORIA CO2-Feuerlöscher sind nur für die Brandklasse B zugelassen. Einsatzbereiche: insbesondere in Bereichen von EDV-Anlagen, Serverräumen und Schaltschränken. Aber auch für Räume mit Reinraumtechnik oder in anderen Räumen, an die besondere hygienische Anforderungen gestellt werden, sind diese Feuerlöscher optimal geeignet.
fahrbare Löschgeräte: Unsere fahrbaren GLORIA Feuerlöscher sind ideal für den Einsatz an größeren Brandobjekten. Als Löschmittel stehen Ihnen Pulver, Schaum und Kohlendioxid zur Verfügung.
Anbei eine Auflistung der meistgekauften Löscher:
GLORIA Kohlendioxidlöscher KS 5 ST
GLORIA Schaumfeuerlöscher mit Kolbenkartusche SKK 6 LW
Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
Feuerungsanlagen sind auf die Einhaltung der Vorschriften des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz sowie der danach erlassenen Verordnungen von der verfügungsberechtigten Person wiederkehrend überprüfen zu lassen, wobei gilt:
1.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- vorschriften gemäß § 18 zu überprüfen
2.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen
3.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen
Anmerkung: Umweltschutzvorschriften sind Abgasmessungen die bei Anlagen ab 15 kW durchzuführen sind!
damit werden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Überprüfung und Reinigung der Kehrgegenstände / Feuerstätten, die Wegekosten und die damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsarbeiten abgedeckt.
Die Höhe richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungs-/ Kehrhäufigkeit.
Anbei ein Beispiel einer Rauchfangkehrerabrechnung: Beispiel
die Kehrfristen werden vom Land OÖ vorgeschrieben und kann in der LuftREnTG nachgelesen werden.
unter der Höchsttarifverordnung der OÖ Landesregierung
Die Dichtheitsüberprüfung lt. ÖNORM B8201 trägt wesentlich zur Betriebssicherheit Ihrer Abgasanlage und somit auch zum vorbeugenden Brandschutz bei. Aber auch die reibungslose Funktionsweise jeder Anlage ist wesentlich davon abhängig.
Wann ist die Dichtprüfung lt. ÖNORM durchzuführen?
1. Bei neu errichteten Abgasanlagen
2. Bei Neuanschluss oder Austausch der Feuerstätte.
3. Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung
4. In einem Schadensfall (z. B. Rauchfangbrand, Erschütterungen, etc.)
5. Nach Instandsetzung einer sanierten Abgasanlage.
6. Periodische Überprüfung:
Alle benützten Abgasanlagen sind nach ÖNORM B8201 periodisch vom Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der Abgasanlage auf ihre Betriebsdichtheit durch ein befugtes Unternehmen überprüfen zu lassen. (Überdruckfänge mind. alle 5 Jahre, Unterdruckfänge mind. alle 10 Jahre)
Unser kompetentes Team bietet Ihnen daher diese Dichtheitsprüfung an. Dabei werden die Abgasanlagen auf ihren freien Querschnitt überprüft. Die Prüfung erfolgt je nach Beschaffenheit der Anlage mittels Raucherzeugung, kann aber auch durch eine Leckratenprüfung oder eine Ringspaltmessung durchgeführt werden.
Adresse
Firma Martin Auzinger
P.-B.-Rodlberger-Straße 21
4600 Thalheim b. Wels
Kontakt
Email: office[at]auzinger.co.at
Telefon: 07242 471800
Fax: 07242 47180-4